Kind & Recht

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Rechtsanwältin Auer ist ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Im Zentrum ihrer Tätigkeit steht das Kindschaftsrecht.

Stefanie Auer – Ihre Anwältin für Kindschaftsrecht

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören zum Beispiel: das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.

Stefanie Auer ist ihre Rechtsanwältin für den Bereich Kind und Recht mit Kanzleisitz in Passau. Eine Vertretung ist in ganz Bayern und darüber hinaus in ganz Deutschland möglich. Um einen sehr guten Service und optimale Vertretung zu garantieren, hat sich Rechtsanwältin Auer mit ihrer Kanzlei auf das Kindschaftsrecht spezialisiert.

Die juristische Betreuung von Stefanie Auer zeichnet sich durch Fachkompetenz, das notwendige Feingefühl bei Konflikten mit Kindern und eine verständliche Beratung aus. Gerade Konflikte im Sorge- und Umgangsrecht sind emotional und belastend. Dadurch verlangen sie Ihnen als Betroffene viel Kraft ab. Mit ihrer Arbeit möchte Rechtsanwältin Auer Sie unterstützen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen stets im Mittelpunkt steht und Sie Ihr Recht bekommen.

Rechtsgebiete

Stefanie Auer ist ihre Rechtsanwältin für den Bereich Kind und Recht. Um das Beste für ihre Mandant*innen rauszuholen, hat sie sich hoch spezialisiert.

Wenn Stefanie Auer Sie vertritt, profitieren Sie von ihrem Expertinnenwissen, weil sie in ihrer Kanzlei überwiegend Fälle bearbeitet, die Kinder und Eltern betreffen. Damit profitieren Sie von ihrer jahrelangen Erfahrung.

Familie, Ehe und Scheidung

Rechtsanwältin Auer berät und vertritt Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören auch: Scheidung, Adoptionsrecht, Abstammungssachen, Unterhaltsrecht, Ehevertrag, Ehegatten- und Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich sowie Gewaltschutz, insbesondere Kontakt- und Näherungsverbot.

Elterliche Sorge

Sie oder der andere Elternteil möchte das alleinige Sorgerecht? Das Jugendamt will Ihnen das Sorgerecht entziehen?  Die Eltern haben grundsätzlich die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes. Konkret heißt das zum Beispiel: Wo lebt das Kind? Ab wann geht es in den Kindergarten? Welche medizinische Behandlung bekommt es?

Umgang

Wozu ist das Umgangsrecht da und was fällt darunter? Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, aufrechtzuerhalten und zu fördern. Gleichzeitig sollen aber auch zum Beispiel Elternteile, Großeltern, oder Geschwister nach einer Trennung weiterhin das Recht haben, das/die Kind/er zu sehen. Dabei gehört zum Umgang nicht nur der persönliche Kontakt, sondern auch Telefonkontakt.

Familienpsychologisches Gutachten

Wenn es im familiengerichtlichen Verfahren ein familienpsychologisches Gutachten gibt, dann achtet Rechtsanwältin darauf, dass die Richter ihre Entscheidung nicht ausschließlich darauf stützen. Außerdem lässt Stefanie Auer Sie bei der Erstellung nicht alleine. Und am Ende prüft sie, ob das erstellte Gutachten auch methodisch einwandfrei ist.

Jugendamt

Was tun, wenn das Jugendamt ein/die Kind/er in Obhut nimmt? Was passiert, wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht? Ein Kind von seinen Eltern zu trennen, muss eine Ausnahme sein. Lassen Sie sich beraten und helfen, wenn das Jugendamt ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt beim Familiengericht einen Antrag stellt.

Anwältin

Stefanie Auer – ihre Anwältin im Familienrecht in Bayern

Engagiert: Soweit es möglich ist und Sie es sich als Mandant*in wünschen, versucht Stefanie Auer zuerst mit Ihnen und allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gerade wenn es bei Streitigkeiten um Kinder geht, kann das ein guter Weg sein. Schließlich bleibt man ein Leben lang Eltern. Selbstverständlich werden Sie auch couragiert von Rechtsanwältin Auer vor Gericht vertreten. Sie profitieren dabei auch erneut von ihrer Spezialisierung, weil im Familienrecht wieder andere prozessuale Regeln gelten. Rechtsanwältin Auer setzt sich für Ihre Rechte vor Gericht ein!

 

Wichtig ist Stefanie Auer, dass Sie stets gut informiert sind und auch verstehen, was Ihre Rechte sind und welche Chancen und Risiken Sie haben.

 

Stefanie Auer absolviert gerade den theoretischen Teil zur Fachanwältin für Familienrecht. Bereits 2019 hat sie erfolgreich an einer Fortbildung zur Verfahrensbeiständin teilgenommen. Sie hat seit 2019 in der Passauer Altstadt eine eigene Kanzlei, ist verheiratet und hat einen Sohn. Bevor sie in München, Ljubljana und Passau Jura studierte und 2018 erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen beendete, arbeitete sie drei Jahre lang als Redakteurin. Nicht nur bei Ihrer Arbeit als Anwältin, sondern auch als Läuferin zeichnet sich Stefanie Auer durch Durchsetzungskraft und Ausdauer aus.

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So funktioniert's

Ablauf des Mandats & Kosten

Ein erster kurzer Kontakt ist in der Regel kostenlos. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine kostenpflichte Bearbeitung möchten.

Die Erstberatung kostet immer 190,00 € zzgl. USt und dauert maximal eine Stunde.

Wenn Rechtsanwältin Auer für Sie tätig wird, entstehen dadurch Kosten. Deren Höhe hängt vom Umfang der Tätigkeit ab. Es gibt zwei Arten der Berechnung des Honorars:

– Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Abrechnung nach Stundensätzen

Es gehört für Stefanie Auer zu einem guten Mandantenservice, über die voraussichtlichen Kosten ihrer Tätigkeit zu informieren. Anwaltskosten sind jedoch niemals vollständig planbar, denn der Umfang der Arbeit hängt stark von der Gegenseite ab. Es können immer plötzlich komplexe Nebenfragen auftauchen, die vorher nicht absehbar waren.

Die Prozesskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens. Die Gebührentabelle im RVG regelt, bei welchen Streitwerten welche Gebühren anfallen.

Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, muss nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten.

 

Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Landeskasse die Vergütung des Rechtsanwalts und Ihr Beitrag beträgt nur 15 EUR.

 

Über die sogenannte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe übernimmt die Justizkasse die Kosten eines Gerichtsverfahrens. In familienrechtlichen Verfahren nennt man diese Unterstützung Verfahrenskostenhilfe. Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist ein Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich. Dies übernimmt bei Bedarf Frau Auer für Sie.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese evtl. die anfallenden Kosten. Aber im Familienrecht wird oft nur die erste Beratung gezahlt, und dies in der Regel auch nur, wenn keine weitere Tätigkeit erfolgt. Fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Versicherung nach.

Neben den angeführten Kosten können noch Fahrtkosten (0,42 € netto/km), Abwesenheitsgelder (in der Regel 30,00 € netto pro Gerichtstermin) und Postpauschalen (20,00 € netto je Angelegenheit) sowie Kopierkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt werden.

Kostenfreies Erstgespräch

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Kontakt

Telefon:

0851/95178488

Email:

info@kanzlei-auer.com

Kanzlei Auer:

Bratfischwinkel 10 | 94032 Passau

Die Kanzlei Auer liegt in der Altstadt von Passau. Am einfachsten ist es jedoch, wenn Besprechungen digital stattfinden. Sie können aber jederzeit in die Kanzlei kommen, oder alternativ einen Termin in Vilshofen vereinbaren.