Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, muss nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten.
Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Landeskasse die Vergütung des Rechtsanwalts und Ihr Beitrag beträgt nur 15 EUR.
Über die sogenannte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe übernimmt die Justizkasse die Kosten eines Gerichtsverfahrens. In familienrechtlichen Verfahren nennt man diese Unterstützung Verfahrenskostenhilfe. Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist ein Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich. Dies übernimmt bei Bedarf Frau Auer für Sie.